Gutachten für Privatimmobilien
Insbesondere beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist eine objektive Wertermittlung durch nichts zu ersetzen. So kann gewährleistet werden, dass Sie einen angemessenen
Ewerbspreis für Ihre Immobilie bezahlen bzw. erzielen oder ob der vereinbarte Kaufpreis eher günstig bzw. teuer ist.
Anlässe für Kurzgutachten
+ Unterstützung von Kauf- oder Verkaufsentscheidungen
+ unabhänige Werteinschätzung z.B. bei einer Erbschaft oder Schenkung sowie bei Vereinbarung der Gütertrennung bzw. Scheidung
+ Einschätzung für zielführende Verhandlungen mit Banken oder Versicherungen
+ Aufteilung von Immobilie in Wohneigentum
+ Überprüfung von Gutachten sowie die Erstellung von Gegengutachten und gutachterliche Stellungnahmen
Es wird eine vollständige Wertermittlung, nach dem für den Anlass gebotenen Wertermittlungsverfahren erstellt. Dabei werden zur Plausibilisierung auch unterstützende
Verfahren angewendet.
Anlässe für Vollgutachten
+ Familien- und Erbschaftsangelegenheiten
+ Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt
+ Erstellung von Gegengutachten
+ gutachterliche Stellungnahmen
Die Lage und Objekteigenschaft werden im Fließtext ausformuliert mit ausführlicher Ableitung und Erläuterung der
einzelnen gewählten Ansätze. Auch hier erfolgt eine vollständige Wertermittlung nach dem für den Anlass gebotenen
Wertermittlungsverfahren. Dabei werden bei Bedarf zur Plausibilisierung 2 Verfahren angewendet.
Wertermittlungsverfahren für Privatimmobilien
Um den stichtagbezogenen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, wenden wir verschiedene Wertermittlungsverfahren an. Für alle Objekte führen wir zunächst eine
Bodenwertermittlung mithilfe der von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerten durch.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Marktwert aus dem Sachwertverfahren abgeleitet und ergänzend ein Ertragswertverfahren
durchgeführt.
Für Mehrfamilienhäuser wird der Marktwert aus dem Ertragswertverfahren abgeleitet und ergänzend mit dem Sachwertverfahren
geprüft.
Der Wert von Eigentumswohnungen wird anhand des Ertragswertverfahren ermittelt und ergänzend mit dem Vergleichswertverfahren
plausibilisiert.
Immobiliengutachten nach CIS HypZert (F) für gemischt genutzte Gebäude, gewerbliche Anwesen und Wohnhäuser.
Finanzdienstleister
Entsprechend den Vorgaben der BaFin arbeite ich unabhängig und verfüge über einen gewachsenen Erfahrungsschatz mit umfangreichen Marktkenntnissen.
Marktwertgutachten
Zur besseren Einschätzung von Finanzierungsrisiken erstelle ich Marktwertgutachten für wohnwirtschaftlich und gewerblich genutzte Immobilien.
Beleihungswertgutachten
Um die Eigenkapitalunterlegung bei Immobilienfinanzierungen zu verbessern, erstelle ich Beleihungswertgutachten nach § 16 Abs. 2 Pfandbriefgesetz.
Bautenstandsberichte
Ich erstelle Bautenstandsberichte für noch nicht fertiggestellte oder im Bau befindliche Immobilien.
Zertifizierung nach CIS HypZert (F)
Ich bin Immobiliengutachterin für finanzwirtschaftliche Zwecke. Aufgrund des Titels und der Ausbildung liefere ich für Sie eine qualitativ hochwertige Bewertung für Marktwerte von Immobilien
und Beleihungswerte nach §16 Pfandbriefgesetz. Die Verpflichtung zur Weiterbildung und Rezertifizierung alle 5 Jahre sichern einen hohen und aktuellen Qualitätsanspruch mein