Gutachten für Privatimmobilien

Insbesondere beim Kauf und Verkauf von Immobilien ist eine objektive Wertermittlung durch nichts zu ersetzen. So kann gewährleistet werden, dass Sie einen angemessenen Ewerbspreis für Ihre Immobilie bezahlen bzw. erzielen oder ob der vereinbarte Kaufpreis eher günstig bzw. teuer ist.

 

Anlässe für Kurzgutachten

+ Unterstützung von Kauf- oder Verkaufsentscheidungen

+ unabhänige Werteinschätzung z.B. bei einer Erbschaft oder Schenkung sowie bei Vereinbarung der Gütertrennung bzw. Scheidung

+ Einschätzung für zielführende Verhandlungen mit Banken oder Versicherungen

+ Aufteilung von Immobilie in Wohneigentum

+ Überprüfung von Gutachten sowie die Erstellung von Gegengutachten und gutachterliche Stellungnahmen

 

Es wird eine vollständige Wertermittlung, nach dem für den Anlass gebotenen Wertermittlungsverfahren erstellt. Dabei werden zur Plausibilisierung auch unterstützende Verfahren angewendet.

 

Anlässe für Vollgutachten

+ Familien- und Erbschaftsangelegenheiten

+ Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes gegenüber dem Finanzamt

+ Erstellung von Gegengutachten

+ gutachterliche Stellungnahmen

 

Die Lage und Objekteigenschaft werden im Fließtext ausformuliert mit ausführlicher Ableitung und Erläuterung der

einzelnen gewählten Ansätze. Auch hier erfolgt eine vollständige Wertermittlung nach dem für den Anlass gebotenen Wertermittlungsverfahren. Dabei werden bei Bedarf zur Plausibilisierung  2 Verfahren angewendet.

 

Wertermittlungsverfahren für Privatimmobilien

Um den stichtagbezogenen Wert Ihrer Immobilie zu ermitteln, wenden wir verschiedene Wertermittlungsverfahren an. Für alle Objekte führen wir zunächst eine Bodenwertermittlung mithilfe der von den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerten durch.

Bei Ein- und Zweifamilienhäusern wird der Marktwert aus dem Sachwertverfahren abgeleitet und ergänzend ein Ertragswertverfahren durchgeführt.

Für Mehrfamilienhäuser  wird der Marktwert aus dem Ertragswertverfahren abgeleitet und ergänzend mit dem Sachwertverfahren geprüft.

Der Wert von Eigentumswohnungen wird anhand des Ertragswertverfahren ermittelt und ergänzend mit dem Vergleichswertverfahren plausibilisiert.